§ 1 Geltungsbereich

  1. Der Vertrag gilt für die Dienstleistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem*der Kunden*Kundin (Auftraggebende) und der Lektorin (Auftragnehmende) auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BG.
  2. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert.
  3. Der*die Auftraggebende kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Lektorin. Dieses enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Schreibcoaching, Sensitivity Reading), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis oder einen Kostenvoranschlag. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
  2. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den*die Auftraggebende bei der Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Lektorin bei dem*der Auftraggebenden vorliegt.

§ 3 Bearbeitung

  1. Das Ziel der Leistungen ist beim Korrektorat die höchstmögliche Reduzierung der von dem*der Auftraggeber*in verursachten Fehler im Ausgangstext; beim Lektorat oder Sensitivity Reading Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion "Änderungen nachverfolgen" durchgeführt.
  2. Grundlage der Korrekturen ist der "Duden - Die deutsche Rechtschreibung" (26. Auflage). Sofern die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht ist, muss die Lektorin darüber informiert werden (siehe § 5, Abschnitt 3).
  3. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen wird während der Überarbeitung Kontakt zum*zur Auftraggebenden gehalten. Der*die Auftraggebende verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext für die Texterstellung behilflich zu sein.

§ 4 Lieferung

  1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der*die Auftraggebende dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
  2. Die Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der*die Auftraggebende ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
  3. Die Lektorin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den*die Auftraggebende unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der*die Auftraggebende hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten; Vergütungsansprüche seitens der Lektorin über bereits getätigte Leistungen hinaus erlöschen in diesem Fall.
  4. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Lektorin als auch den*die Auftraggebende, vom Vertrag zurückzutreten. Der*die Auftraggebende hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

  1. Der*die Auftraggebende verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen (siehe § 5, Abschnitt 2), und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass überarbeitete Text für einen anderen Zweck verwendet wird als vereinbart wurde, hat der*die Auftraggebende keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
  2. Die Lektorin behält sich das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen abzulehnen. Wie zum Beispiel gewaltverherrlichende, hasserfüllte, pornografische oder andere Inhalte, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Sowie Inhalte, die Gewalt, Straftaten sowie toxische Handlungen und Beziehungen romantisieren oder beschönigen. Für den Fall, dass diese Inhalte nicht mitgeteilt worden und in einem untragbaren Maße vorhanden sind, hat die Lektorin das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der*die Auftraggebende hat keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin. Vergütungsansprüche seitens der Lektorin über bereits getätigte Leistungen hinaus erlöschen in diesem Fall.
  3. Sofern der*die Auftraggebende die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er*sie dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen.
  4. Sofern der*die Auftraggebende diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er*sie nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend den Wünschen ausgeführt.
  5. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

§ 6 Rechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Bei einem Auftragswert über 300,00 € ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.
  2. Das Honorar für die Bearbeitung wird nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis vierzehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Die Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. Texterstellung zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit, aber auch bereits für Texte außerhalb eines Auftrags, wenn diese für ein Angebot benötigt werden.
  2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Lektorin und Auftraggebende kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Fälle und deren Folgen keine Haftung.
  3. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren.

§ 8 Haftung

  1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Die Lektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der*die Auftraggebende den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
  4. Wenn der*die Auftraggebende Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
  5. Beanstandungen sind von dem*der Auftraggebenden innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurde im korrigierten Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der*die Auftraggebende Vorschläge seitens der Lektorin zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
  6. Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der*die Auftraggebende in vollem Umfang.
  8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Auftraggebende gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort der Lektorin.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.